Fahren trotz Fahrverbote
Feinstaubplakette

Seid dem 01.01.2009 sind auch in Bremen Umweltzonen eingerichtet. Wenn sie also in die Bremer Innenstadt fahren möchten, brauchen sie eine Feinstaubplakette.
Holen Sie sich bei uns Ihre Feinstaubplakette.
Sie brauchen nur Ihren Fahrzeugschein mitbringen, und wir kleben die entsprechende Feinstaubplakette (Rot, Gelb oder Grün) entsprechend der Schlüsselnummer in die Windschutzscheibe.
Feinstaubplakette Rot, Gelb oder Grün: 5,- €
Diesel-Partikfilter Nachrüsten
Rußpartikelfilter - Geld sparen und nachrüsten
„Diesel –Rauchern“ geht es jetzt an den Kragen oder besser gesagt an den Geldbeutel. Besitzer von neuen und alten Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter müssen vom 1. April 2007 an einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer zahlen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Wer trotzdem sparen und jederzeit fahren will sollte einen Partikelfilter nachrüsten.
Wer seinem Diesel das Rauchen abgewöhnt und mit einem Dieselpartikelfilter nachrüstet wird vom Staat gefördert. Die Nachrüstung wird mit einem einmaligen Zuschuss von 330 Euro unterstützt und zwar rückwirkend von Januar 2006 bis Ende 2009.
„Raucher“ zahlen mehr
Steuerlich benachteiligt sind ab April de facto alle gebrauchten und neuen Dieselfahrzeuge die keinen Partikelfilter an Bord haben. Wird das Fahrzeug nicht nachgerüstet ist von 2007 bis 31. März 2011 ein Aufschlag zur Kfz-Steuer fällig.
Der Aufschlag beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum und liegt damit bei den weit verbreiteten 1,9- oder 2,0-Liter-Dieselfahrzeugen insgesamt bei rund 100 Euro. Von dem Aufschlag sind auch Selbstzünder ohne Filter mit der Schadstoffklasse Euro 4 betroffen.
Für Diesel-Neuwagen wird es ebenfalls etwas teuerer. Hat das Fahrzeug bei der Erstzulassung ab 2007 keinen Partikelfilter, ist ein einmaliger Beitrag von 300 Euro zur KFZ-Steuer fällig.
„Stinker“ müssen draußen bleiben
Wer nachrüstet spart sich aber nicht nur den Aufschlag zur KFZ-Steuer, sondern womöglich auch den Weg zu Fuß. Grund dafür ist die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" die von der Bundesregierung beschlossen wurde. Diese Verordnung regelt lokale Fahrverbote bei erhöhten Feinstaubelastungen. Diesel-“Stinker“ mit erhöhtem Partikelausstoß müssen dann stehen bleiben oder aus Ballungsräumen ganz fern bleiben. Lediglich mit farbigen Plaketten (z.B. Euro 2= schwarz, Euro 3= gelb, Euro 4=grün) gekennzeichnete Autos dürfen dann noch unterwegs sein. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters ist die Eingruppierung in eine bessere Schadstoffklasse möglich.
Der Vorteil bei Feinstaubelastung unterwegs sein zu können zahlt sich zudem beim Wiederverkauf aus. Experten schätzen, dass in ein bis zwei Jahren die Nachfrage nach Diesel-Pkw ohne Filter sinken, und der Wertverlust um bis zu 1000 Euro höher sein wird als bei Fahrzeugen mit Rußpartikelfilter.
Fazit: Nachrüsten zahlt sich aus, denn mit einem Partikelfilter kann jeder Diesel-Fahrer Steuern sparen, Fahrverbote verhindern und den Wert seines Autos steigern
Rußfilter nachrüsten ab 500,- €
Mini-Kat
Der Mini-Kat ist eine geniale Erfindung der Fa. Walker.
Der Mini-Kat ist in einem Rohrverbinder integriert, welcher in jeder Auspuffanlage sitzt.
Einfach Rohrverbinder austauschen, und Steuern sparen.
Dies gilt für alle Euro 1 Fahrzeuge mit G-Kat.
Ihr Fahrzeug wird dann in Euro 2 oder sogar D3 eingestuft, und die KFZ- Steuer halbiert sich.
Durch die Steuerrückvergütung macht sich die Umrüstung sofort bezahlt.



